Mobile Haustierbetreuung mit Fahrdienst Neusäß

Haustierbetreuung bei Ihnen zu Hause in gewohnter Umgebung.


Haftung / Sonstiges:
Dienstleistungen werden ausschließlich nur gegen Vorkasse geleistet. Während der Betreuung bleibt der Tierhalter Eigentümer des Tieres. Sollten die Tiere während der Betreuung Schäden erleiden, haftet der Tierhalter. Meine betriebliche Haftpflicht ist ausdrücklich auf grobe Fahrlässigkeit und erkennbaren Vorsatz beschränkt. Sollten die Tiere während der Betreuung im Haus Schäden anrichten, haftet ebenfalls der Tierhalter. Anfallende Tierarztkosten während der Betreuung übernimmt der Tierhalter. Der Tierhalter ist verpflichtet das notwendige Futter für die Betreuung im Vorfeld bereitzustellen. Ist dies nicht der Fall, wird die Nachbeschaffung in Rechnung gestellt. Der Tierhalter versichert, dass das Tier bei Übergabe in die Betreuung frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten ist. Außerdem muss der Auftragnehmer über alle Krankheiten informiert und der Impfausweis bereitgelegt werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die betreuten Tiere artgerecht zu versorgen. Für den Fall, dass der Auftragnehmer erkrankt, wird dieser eine Vertretung beschaffen. Bei Schlüsselverlust haftet der Auftragnehmer. Weitere Personen, die während der Betreuung Zugang zur Wohnung haben, sind dem Auftragnehmer mitzuteilen um Missverständnisse zu vermeiden. Ebenso muss der Tierhalter den Auftragnehmer über eine Videoüberwachung informieren. Der Betrag wird entsprechend § 19 Abs. 1 UstG ohne Umsatzsteuer ausgewiesen. Wertgegenstände, persönliche Unterlagen und Bargeld sind in der Zeit der Fremdbetreuung an einem verschließbaren Ort in der Wohnung aufzubewahren. Tierbetreuungskosten können als Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer abgesetzt werden.

Sicherheit während Ihrer Abwesenheit
Schutzvorrichtung bei Katzenklappen (Freigängern)Sollte Ihre Katze Freigänger sein und eine Katzenklappe angebracht sein, so muss diese einbruchsicher sein. Bei einem Einbruch oder sonstigem Einstieg anderer Tiere z.B. übernehme ich in Ihrer Wohnung oder im Haus keine Haftung. Schutzvorrichtungen an Fenster und Türen. Bei gewünschten Kippfenstern, Terassentüren muss ein Katzenschutz vorhanden sein, damit sich Ihr Tier nicht verletzen kann. Auch diese müssen einbruchsicher sein. Sollte diese Sicherheit während der Betreuung nicht gegeben sein so werden diese vom Betreuer bei Verlassen der Wohnung/Haus wieder geschlossen auch wenn diese zuvor geöffnet waren.

Lüften Ihrer Wohnung / ihres Hauses
In Ihrer Abwesenheit werden die Fenster und Türen (Balkon-Terrasse) vom Tierbetreuer nur während der Anwesenheit und auf Wunsch des Tierbesitzers-Auftraggebers geöffnet-wie z.B. zum Lüften oder gießen der Pflanzen, Müll raus bringen.

Schutzvorrichtung für Kleintiere
Falls es für Ihr Liebling ein Außengehege gibt, muss dies gegen Fremdeinwirkung von Menschen und Tieren geschützt sein. Der Tierbetreuer übernimmt keine Haftung für Schäden mit Fremdeinwirkung an Ihrem Tier(en) bzw. auch nicht am dem

Einbruch-Diebstahl im Haus – in der Wohnung des Tierbesitzers-Auftraggebers
Bei Diebstahl, Einbruch oder Vandalismus in der Wohnung- am Haus des Tierbesitzers-Auftraggebers übernimmt der Tierbetreuer keine Haftung. Der Tierbetreuer ist in diesem Fall berechtigt, die Polizei zu informieren. Sollte solch ein Fall eintreten, wird das weitere Vorgehen mit dem Tierbesitzer- Auftraggeber (sofern möglich) abgesprochen. Die hierfür entstandenen Kosten sind vom Tierbesitzer-Auftraggeber zu tragen.

Stromausfall oder Brand in der Wohnung/ im Haus des Tierbesitzers-Auftraggebers
Der Tierbetreuer ist in wie oben genannt berechtigt, einen Notdienst z.B. Feuerwehr oder Handwerker zu informieren. Sollte es zu solch einem Notfall kommen wird das weitere Vorgehen (sofern es möglich ist) vorab mit dem Tierbesitzer-Auftraggeber abgesprochen. Die dabei entstandenen Kosten sind vom Tierbesitzer-Auftraggeber zu tragen.

Verursachte Schäden durch das zu betreuende Tier
Der Tierbetreuer haftet nicht bei Unfällen von Katzen und Kleintieren, die auf Grund ungesicherten Balkone, Terrassen und Gärten entstehen. Der Tierbetreuer haftet nicht bei Unfällen, wenn das Tier(e) Freigänger sind, für dessen Unfälle, Verletzungen oder im schlimmsten Fall den Tod. Der Tierbesitzer-Auftraggeber haftet jederzeit für alle von seinen Tieren verursachten Schäden (Sachschäden, Personenschäden, Vermögensschäden -Beispiele)

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